(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nutzern und der Inga GmbH (nachfolgend inga. genannt) für die Erbringung des Dienstes inga. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung.
(2) Etwaige abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, diesen wurde durch inga. ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt. Spätestens mit Vertragsabschluss erkennt der Nutzer die Geltung dieser Geschäftsbedingungen an.
(3) »Endkunde« im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, in dem die Leistung von inga. direkt und unmittelbar in eigenem Namen in Anspruch genommen wird. »Partner« ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, in dem die Leistung von inga. durch eine Leistung des Partners ergänzt wird und im Auftrag einer dritten Partei handelt. »Nutzer« sind sowohl Endkunden als auch Partner.
Soweit für Leistungen auch besondere Bedingungen gelten, gehen diese bei Abweichungen vom allgemeinen Teil vor.
(1) inga bietet mit dem Dienst inga die Möglichkeit an, Talente/Bewerber durch Anzeigen in Online-Medien zu finden, per Chatbot zu qualifizieren und per Management Tool zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem konkreten Angebot von inga. inga schuldet keinen Erfolg dahingehend, dass der Kunde aus seiner Sicht geeignete Talente/Bewerber erhält.
(2) inga ist ein Dienst, der über das Internet zugänglich gemacht wird. Der Internetzugang, der für die Nutzung von inga benötigt wird, ist nicht Gegenstand der Leistungen von inga. Der Kunde erhält Kenntnis von einem Drittanbieterdienst, bei dem er sich zum Abruf der Daten der Talente/Bewerber auf eigene Kosten und im eigenen Namen anmelden muss. inga vermittelt hierfür keinen Zugang.
(3) inga behält sich das Recht vor, Leistungen jederzeit zu erweitern und zu verbessern (nachfolgend bezeichnet als »Weiterentwicklung«), sofern die Weiterentwicklung dem Nutzer zumutbar ist und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks nicht gefährdet wird.
(4) Ein Anspruch auf das Anbieten weiterer Funktionalitäten über die in Absatz 1 beschriebene Leistung besteht nicht.
Mit erfolgreicher erster Beauftragung kommt ein Nutzungsverhältnis zustande.
(1) Der Nutzer erhält bei Beauftragung eine Rechnung im PDF-Format.
(2) Die Rechnung muss innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels auf die ebenfalls angegebene Bankverbindung überwiesen werden. Der erfolgreiche Eingang der Zahlung istVoraussetzung für das Erbringen der Leistung.
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten für seinen Account bei dem Drittanbieter vor der unberechtigten Kenntnisnahme Dritter zu schützen.
(2) Dem Nutzer ist es untersagt, die Leistungen von inga, insbesondere den Dienst inga,missbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: die Veröffentlichung oder Verbreitung rechtswidriger oder diffamierender Inhalte die Nutzung von technischen Hilfsmitteln oder Methoden, die die Funktionsfähigkeit der Dienste des Anbieters beeinträchtigen oder beeinträchtigen können (Software, Skripte, Bots etc.)
(3) Nutzer verpflichten sich, die geltenden Datenschutzvorgaben zu beachten, die gesetzlich erforderlichen Verträge oder Vereinbarungen abzuschließen (insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge) und inga nicht zur rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogenerDaten zu nutzen.
(4) inga ist berechtigt, vom Nutzer erstellte Inhalte, die rechtswidrig und/oder missbräuchlich sind, unverzüglich zu löschen.
(1) inga. haftet für die gesetzeskonforme Schaltung von Stellenanzeigen für alle von inga im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden.
(2) Für den Verlust von Daten haftet inga nicht. Dem Nutzer ist es möglich Datensicherungen vorzunehmen, für die wiederum Datenschutzvorschriften gelten. Löschung von Daten nach Datenschutzvorschriften sind grundsätzlich von Haftungsansprüchen ausgeschlossen.
(3) Soweit die Haftung von inga nach den vorgenannten Vorschriften ausgeschlossen oderbeschränkt wird, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Diensteanbieters.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(5) Werden Leistungen von inga durch unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Nutzers in Anspruch genommen, haftet der Kunde für entstehende Entgelte bis zum Eingang des Auftrags zur Änderung der Zugangsdaten.
(1) Inga verarbeitet nur die personenbezogenen Daten von Nutzern, die für die Erbringung derLeistungen erforderlich sind.
(2) Der Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich, soweit er personenbezogene Daten mit Hilfe der Software verarbeitet. Diese Verarbeitung beinhaltet unter anderem die Nutzung der Software, Nutzung der Daten in Drittsystemen per API, Nutzung der Daten in Drittsystemen per Export, sämtliche Datenexporte und drucktechnische Reproduktionen.
(3) Weitere Hinweise zum Datenschutz und zu Zweck, Art und Umfang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die unter dem Link Datenschutz einsehbar ist.
(1) Inga behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
(2) Im Fall von Änderungen teilt inga den Nutzern die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass die Nutzer sechs Wochen Zeit haben, der Änderung zu widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs haben die Nutzer und Inga das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen der Nutzer unangemessen beeinträchtigen würde. Widersprechen die Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen. Nutzer werden auf diese Folgen in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen inga und dem Kunden gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Die Vertragssprache ist deutsch.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder sollte sich eine Lücke ergeben, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien dasjenige vereinbaren, was dem mutmaßlichen Parteiwillen am Nächsten kommt.
Zuletzt aktualisiert am 30. September 2020